CESOP, CESOP Client, CESOP as a service, CESOP solution, VAT transactional reporting, 2015/2366/EU, Zahlungsdienstleiterrichtlinie, PSD2, Meldepflicht für grenzüberschreitende Zahlungen, zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem

CESOP.SUITE

Maximale Automatisierung zur Erfüllung Ihrer Meldeverpflichtungen.

Bauen Sie auf unsere Expertise und unseren Service um ihre Meldeverpflichtungen kostengünstig und ohne großen Aufwand zu erfüllen!

CESOP ist eine europäische Datenbank (Central Electronic System of Payment information).

Ab dem 01.01.2024 haben alle Zahlungsdienstleister und Banken bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und der jeweiligen Steuerbehörde quartalsweise zu übermitteln.

Diese werden dann über CESOP zentralisiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen, um den möglichen Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen zu können.

Das wichtigste zur Neuen Meldepflicht CESOP

Die Meldepflicht gilt für Zahlungsdienstleister gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und damit konkret für Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Postbanken/Postscheckämter, Zahlungsinstitute und weitere Payment-Service-Provider (PSP), die berechtigt sind, Zahlungsdienstleistungen bereitzustellen. Die bekannte Ausnahmeregelung für kleine Zahlungsdienstleister, die weniger als 3 Millionen Euro Transaktionswert verarbeiten, gilt nicht für die CESOP-Meldepflichten.

Das Hauptziel ist die Identifizierung des Zahlungsempfängers, des Geldempfängers und des für die Mehrwertsteuer verantwortlichen Verkäufers von B2C-Online-Transaktionen. In den meisten Fällen sind die erforderlichen Informationen den Zahlungsdienstleistern heute bereits bekannt.

Werden die vorgegebenen Kriterien für grenzüberschreitende Zahlungen erfüllt, so müssen melderelevante Informationen aus KYC- und Transaktionsdaten systemübergreifend gesammelt werden. Grenzüberschreitend ist eine Zahlung im Sinne der Regulierung dann, wenn Gelder von einem Zahler, der in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, an einen Zahlungsempfänger in einem anderen Mitgliedsstaat oder Drittland über einen Zahlungsdienstleister übertragen werden.

 

Betroffen sind dabei alle Arten von Zahlungstransaktionen wie Kartenzahlungen, E-Geld-Transaktionen, Geldüberweisungen und Lastschriften.

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass es sich bei der Meldung um eine automatisierte elektronische Einreichung im XML-Format handelt, die quartalsweise auf Transaktionsebene erfolgt, wenn sie in Summe mehr als fünfundzwanzig Transaktionen in einem Kalenderquartal umfassen. Die Daten sind bis zum 10. Tag des zweiten Monats nach Ende des Berichtszeitraums an CESOP zu übermitteln.

Dabei sind beteiligte Parteien über die unterschiedlichen Zahlungswege zu identifizieren (ggf. mit eindeutigen Identifikationsmerkmalen und der Zuordnung von natürlichen und juristischen Personen).

In Abhängigkeit der Zahlungsart werden bis zu 15 Datenattribute gesammelt und den Behörden gemeldet. Derzeit vorliegende Schnittstellenbeschreibungen definieren folgende Datenelemente für die Meldung:

  • BIC bzw. jeder weitere Identifikationsschlüssel, welcher eindeutig den Zahlungsdienstleister (PSP) identifiziert
  • Name bzw. Bezeichnung des Unternehmens des Zahlungsempfängers
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (VAT/Tax ID)
  • IBAN des Zahlungsempfängers (IBAN, ID payee)
  • weitere eindeutige Kennzeichen, welche zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers dienen können (BIC, ID payee)
  • Adresse des Zahlungsempfängers
  • Angabe zu Zahlung oder Zahlungserstattung
  • Datum und Uhrzeit (Zeitstempel) der Zahlung
  • Betrag und Währung der Zahlung
  • Mitgliedstaat, aus dem die Zahlung stammt bzw. in welchem die Zahlungserstattung erfolgt (payment origin / refund origin)
  • Transaktionsreferenz, welche die Zahlung oder Zahlungserstattung eindeutig identifiziert (Transaktions-ID)
  • Angabe, dass die Zahlung innerhalb den Räumlichkeiten des leistenden Unternehmers initiiert wird (Physical presence)

Timeline der einführung von CESOP

Die Regeln treten zum 1. Januar 2024 in Kraft und gelten für ganz Europa. Die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, bestehend aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, sind verpflichtet diese EU-Richtlinie bis dahin in nationales Recht zu überführen.

 
ACHTUNG: Bei falscher, unvollständiger oder verspäteter Meldung können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

unsere CESOP lösung für sie

Rundum
unterstützt

Unsere CESOP-Plattform unterstützt die CESOP-Anforderungen in vollem Umfang, von der Datenverarbeitung bis hin zur Erstellung von Berichten und deren Übermittlung an die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten.

Flexibel &
passgenau

Individuell passende Dienstleistungen im richtigen Moment. Sie definieren individuell Ihr Leistungsspektrum und stellen sich dadurch Ihr persönliches Dienstleistungspaket zusammen.

Rasche
Implementierung​​

Eine Implementierung des CESOP.SUITE-Clients kann in überraschend kurzer Zeit erfolgen. Innerhalb eines Tages steht Ihnen der volle Funktionsumfang der Software zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit eines PCs bzw. Servers.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Die Musterbank und CPB haben von Anfang an gut zusammengepasst. Beides sind Unternehmen mit kurzen Entscheidungswegen, Flexibilität und im Umgang miteinander sehr konstruktiv, wertschätzend und kollegial. Detailintensive Aufgaben wurden gelöst, ohne das große Ganze aus den Augen zu verlieren.

Alle Serviceleistungen im Überblick

IaaS CPB

Infrastructure
as a service

Nutzen Sie unsere professionelle Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards – wir ermöglichen Ihnen den Aufbau einer Infrastruktur für eine Cloud-basierte Technologie und stellen Ihnen gerne Ressourcen wie virtuelle Maschinen, Netzwerkverbindungen, Speicherplatz und Rechenleistung aus der CPB Cloud zur Verfügung.

cpb saas service

Software
as a Service​

Wir übernehmen den Betrieb von geschäftsrelevanten Applikationen und stellen diese im CPB Rechenzentrum für die Nutzung bereit. Außerdem sorgen wir für automatische Updates der Software – Sie müssen sich keine Gedanken über die Beschaffung neuer Releases oder Patches machen.

Business Process as a Service

Business Process
as a service

Ihre Kernkompetenz liegt in der Beratung, Vertrieb oder Produktion – unsere im effizienten Abwickeln der dahinter notwendigen Prozesse. Wie schon von vielen Kunden erfolgreich in Anspruch genommen: Wir stellen Ihnen die erforderlichen IT-Ressourcen zur Verfügung und übernehmen zusätzlich komplette Backoffice-Prozesse.

Ihr Kontakt für CESOP.SUITE

Noch Fragen?
Ich beantworte sie gerne!

Kontakt Sectras ERIC-Client

Sergio do Adro
Head of Customer Services

Telefonummer: +49 (9371) 9786-77

Noch Fragen?
Ich beantworte
sie gerne!

Kontakt Sectras ERIC-Client

Sergio do Adro
Head of Customer Services

Telefonnummer: +49 (9371) 9786-77